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Das schwedische Jedermannsrecht (schwed.: Allemansrätten) enthält Rechte und, noch viel wichtiger, Pflichten für alle die sich in der schwedischen Natur aufhalten.
Hier ist geregelt was erlaubt, und was nicht erlaubt ist, wenn man sich durch Schwedens Natur bewegt. Wo darf man zelten, Feuer machen oder angeln?
Auf solcherlei Fragen finden Sie im Allemansrätten eine Antwort. Der in anderen Ländern stark reglementierte Zugang zu Wäldern, Gewässern und Natur, bei dem jeder
Grundeigentümer das Betreten senes Besitzes untersagen kann, ist den Skandinaviern fremd. Dies ist ein Recht, das große Anforderungen an Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein stellt - gegenüber der Natur und insbesondere dem Tierleben, gegenüber Grundbesitzern und anderen Menschen, die sich draußen in der Natur aufhalten. Das Allemansrätten lässt sich auf die kurze Formel bringen: Nicht stören - nichts zerstörenÜbernommen vom schwedischen Amt für Umweltschutz (Naturvårdsverket)Nähere Einzelheiten über das Allemannsrätten
erfahren Sie auf der Homepage des schwedischen Naturvårdsverket. |
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